Der Bundesrat hat am 11. September 2020 die Vernehmlassung für die Totalrevision des Zollgesetzes eröffnet. Aus Sicht von Swiss Textiles ist die im Gesetzesentwurf eingeschlagene Stossrichtung gut. Gleichzeitig ist Swiss Textiles mit gewissen Bestimmungen nicht einverstanden und fordert Nachbesserungen.
Die neue Gesetzesstruktur mit dem Rahmenabkommen BAZG-VG, den Abgabenerlassen sowie nichtzollrechtlichen Erlassen erlaubt nach Ansichten von Swiss Textiles eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des gegenwärtigen Rechts. Der neue Gesetzesentwurf bietet der Bundesverwaltung die notwendige Flexibilität, um das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm (DaziT) umzusetzen, was Swiss Textiles begrüsst.
Allerdings geht diese Vereinfachung und Flexibilisierung mit einer Verschiebung einer grossen Anzahl an Bestimmungen von der Gesetzes- auf die Verordnungsstufe einher. Die entsprechende Verordnung wurde bislang noch nicht ausgearbeitet, was zu vielen offenen Fragen führt. Die Beurteilung des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist daher nur bedingt möglich. Eine der wichtigsten Forderungen von Swiss Textiles ist daher, die Durchführung einer Vernehmlassung für die Verordnung.
Des Weiteren fordert Swiss Textiles Präzisierungen und Nachbesserungen im Gesetz bzw. in den Erläuterungen besonders für nachstehende Bestimmungen:
Swiss Textiles hat seine Vernehmlassungsantwort heute bei der Bundesverwaltung eingereicht. Die detaillierte Vernehmlassungsantwort finden Sie hier.