Swiss Textiles — 30.06.2026

Ob chemische Reinigung, Handwäsche oder Bügeln: Textilien sollen möglichst lange erhalten bleiben – dafür braucht es einheitliche und klare Angaben zur Pflege.

Damit Produzenten, Handel, Verkaufspersonal sowie Konsumentinnen und Konsumenten die Textilkennzeichnung korrekt anwenden, stellt Swiss Textiles die relevanten Informationen nachfolgend zur Verfügung. Dazu gehören die zu beachtenden Kriterien, Anforderungen sowie der Ablauf der Lizenzvergabe.

In der Schweiz sind die Kennzeichnung von Textilien und weitere Angaben nicht vorgeschrieben. Wer die international anerkannten Textilkennzeichnung freiwillig verwendet, benötigt jedoch eine entsprechende Lizenz. Der Branchenverband stellt diese kostenlos zur Verfügung.

Pflege- und Rohstoffkennzeichnung sowie Lizenzvergabe

Bisher lag die Verantwortung für die Pflege- und Rohstoffkennzeichnung von Textilien hierzulande bei Ginetex Schweiz. Mit dessen Auflösung ging die Zuständigkeit an Swiss Textiles über. Der Branchenverband ist Mitglied von Ginetex. Die internationale Vereinigung beschäftigt sich mit der textilen Pflegekennzeichnung. Diese sind seit 2005 als Standard der ISO implementiert.

Das Schweizer Gesetz schreibt keine Pflegekennzeichnung vor. Auch die Rohstoff-, Herkunfts- und Grössenkennzeichnung ist freiwillig.

Will die Inverkehrbringerin oder der Inverkehrbringer Textilien jedoch kennzeichnen, muss dies mindestens in einer Landessprache erfolgen. Zudem ist eine Lizenz erforderlich, da die Pflegesymbole markenrechtlich geschützt sind.

Im EU-Raum und in vielen Ländern in Übersee gelten andere Regelungen. In der EU ist die Textilkennzeichnungsverordnung Nr.1007/2011 des europäischen Parlamentes und Rates vorgeschrieben.

Versandhandel mit Ausrichtung EU

Schweizer Online-Shops, die auch Kundinnen und Kunden in der EU beliefern, müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden EU-Anforderungen einhalten.

Dem Ginetex-System sind derzeit folgende 22 Mitgliedsländer angeschlossen:

Für Staaten, die hier nicht aufgelistet sind, wenden Sie sich bitte an Ginetex ginetex@ginetex.net oder GINETEX > Contact us.

  • Österreich
  • Brasilien
  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Japan
  • Griechenland
  • Italien
  • Litauen
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Portugal
  • Vereinigtes Königreich
  • Tschechische Republik
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Tunesien

Die Fasertabelle bietet einen guten Überblick über die Eigenschaften der am häufigsten verwendeten Textilfasern, deren Pflege sowie weitere nützliche Informationen.

Die aktuelle Fasertabelle steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

  • Berechtigt sind Private sowie sämtliche Unternehmen mit Sitz in der Schweiz – auch ausserhalb der Textilbranche.
  • Laden Sie den Lizenzvertrag herunter, füllen Sie ihn aus und unterzeichnen Sie das ausgedruckte Dokument.
  • Sie können uns den Vertrag elektronisch an info@swisstextiles.ch senden.
  • Der Branchenverband überprüft Ihre Angaben und sendet Ihnen den Downloadlink für die entsprechenden Unterlagen sowie die Symbole anschliessend.

Bei Fragen (dienstags bis donnerstags)

Tamara Zurnaci

Tamara Zurnaci

Administration, Beratung Pflegesymbole
T: +41 44 289 79 12
tamara.zurnaci@swisstextiles.ch