Swiss Textiles — 30.06.2026

Ob chemische Reinigung, Handwäsche oder Bügeln: Textilien sollen möglichst lange erhalten bleiben – dafür braucht es einheitliche und klare Angaben zur Pflege.

Damit Produzenten, Handel, Verkaufspersonal sowie Konsumentinnen und Konsumenten die Textilkennzeichnung korrekt anwenden, stellt Swiss Textiles die relevanten Informationen nachfolgend zur Verfügung. Dazu gehören die zu beachtenden Kriterien, Anforderungen sowie der Ablauf der Lizenzvergabe.

In der Schweiz sind die Kennzeichnung von Textilien und weitere Angaben nicht vorgeschrieben. Wer die international anerkannten Textilkennzeichnung freiwillig verwendet, benötigt jedoch eine entsprechende Lizenz. Der Branchenverband stellt diese kostenlos zur Verfügung.

Pflege- und Rohstoffkennzeichnung sowie Lizenzvergabe

Bisher lag die Verantwortung für die Pflege- und Rohstoffkennzeichnung von Textilien hierzulande bei Ginetex Schweiz. Mit dessen Auflösung ging die Zuständigkeit an Swiss Textiles über. Der Branchenverband ist Mitglied von Ginetex. Die internationale Vereinigung beschäftigt sich mit der textilen Pflegekennzeichnung. Diese sind seit 2005 als Standard der ISO implementiert.

Das Schweizer Gesetz schreibt keine Pflegekennzeichnung vor. Auch die Rohstoff-, Herkunfts- und Grössenkennzeichnung ist freiwillig.

Will die Inverkehrbringerin oder der Inverkehrbringer Textilien jedoch kennzeichnen, muss dies mindestens in einer Landessprache erfolgen. Zudem ist eine Lizenz erforderlich, da die Pflegesymbole markenrechtlich geschützt sind.

Im EU-Raum und in vielen Ländern in Übersee gelten andere Regelungen. In der EU ist die Textilkennzeichnungsverordnung Nr.1007/2011 des Europäischen Parlamentes und Rates vorgeschrieben.

Versandhandel mit Ausrichtung EU

Schweizer Online-Shops, die auch Kundinnen und Kunden in der EU beliefern, müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden EU-Anforderungen einhalten.

Dem Ginetex-System sind derzeit 22 Mitgliedsländer angeschlossen. Nachfolgend finden Sie die Liste der 22 Mitgliedsländer.

Für Staaten, die hier nicht aufgelistet sind, wenden Sie sich bitte an Ginetex ginetex@ginetex.net oder GINETEX > Contact us.

  • Österreich
  • Brasilien
  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Japan
  • Griechenland
  • Italien
  • Litauen
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Portugal
  • Vereinigtes Königreich
  • Tschechische Republik
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Tunesien

Bei Fragen (dienstags bis donnerstags)

Tamara Zurnaci

Tamara Zurnaci

Administration, Beratung Pflegesymbole
T: +41 44 289 79 12
tamara.zurnaci@swisstextiles.ch

Download Lizenzvertrag & Berechtigung

  • Berechtigt sind Private sowie sämtliche Unternehmen mit Sitz in der Schweiz – auch ausserhalb der Textilbranche.
  • Bitte füllen Sie das Onlineformular aus und geben Sie Ihre Postadresse sowie Ihre E-Mail-Adresse an. Juristische Personen hinterlegen ihre Geschäftsadresse, Private ihre Privatadresse.
  • Anschliessend erhalten Sie von Swiss Textiles eine Eingangsbestätigung. Der Branchenverband überprüft Ihre Angaben und sendet Ihnen den Lizenzvertrag per E-Mail.
  • Bitte drucken Sie das Dokument aus, unterzeichnen Sie es und retournieren Sie den unterschriebenen Vertrag elektronisch an Swiss Textiles.
  • Nach Erhalt Ihres unterzeichneten Vertrags erhalten Sie den Downloadlink für die entsprechenden Unterlagen sowie die Symbole.

Antragsformular

Kontaktangaben
Diese Angabe wird benötigt
Diese Angabe wird benötigt
Diese Angabe wird benötigt
Diese Angabe wird benötigt
Eine gültige E-Mail-Adresse wird benötigt

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Angaben erhalten und melden uns bei Ihnen.

Diskutieren Sie mit

Um zu kommentieren, müssen Sie ein registriertes Mitglied sein