Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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SWISS Pavilion an der Techtextil 2024

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Messe Techtextil zwischen Swiss Textiles und Aussteller abgeschlossen werden. Die jeweils gültigen ABG’s bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • Bei der Teilnahme an der Messe hat die Anmeldung vor dem in den Teilnahmeunterlagen angegebenen Anmeldetermin schriftlich bei Swiss Textiles einzutreffen. Die rechtzeitig eingegangene Anmeldung begründet keinen Anspruch auf eine Lage des gewünschten Standes.
  • Verspätete Anmeldungen können lediglich nach Möglichkeit berücksichtigt werden; ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Der Vertrag kommt erst mit der der schriftlichen Bestätigung durch Swiss Textiles zustande.

3. Zahlungsbedingungen

  • Mit dem Vertragsabschluss (schriftliche Bestätigung durch Swiss Textiles) werden die Kosten für die Teilnahme fällig.
  • Die Zahlungsmodalitäten gestalten sich wie folgt:
    Swiss Textiles stellt drei Monate vor Messebeginn eine erste Rechnung über die Hälfte der Teilnahmegebühr aus. Die Kosten sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. In jedem Fall sind diese vor Beginn der Messe zu bezahlen.
  • Die zweite Hälfte der Teilnahmegebühr sowie allfällige Kosten für Sonderleistungen werden dem Aussteller nach Abschluss der Messe in Rechnung gestellt und sind ebenfalls innert 30 Tagen zahlbar.
  • Konventionalstrafe: Kommt der Aussteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so kann Swiss Textiles fristlos vom Vertrag zurücktreten. Swiss Textiles zeigt dies dem Aussteller schriftlich an. In diesem Fall sind die Einschreibegebühren und die gesamte vereinbarte Teilnahmegebühr als Konventionalstrafe zu bezahlen.

4. Lieferung / Änderung / Verzug / Widerruf

  • Verzichtet ein Aussteller nach Vertragsschluss schriftlich auf die Messeteilnahme oder wird die ursprünglich vereinbarte Fläche reduziert, bleibt grundsätzlich dennoch die volle Teilnahmegebühr – vorbehältlich der nachfolgenden Einschränkung – geschuldet.
  • Ein Vertragswiderruf des Ausstellers ist nur schriftlich gültig.
  • Beim frühzeitigen schriftlichen Widerruf werden die folgenden Reduktionen der Teilnahmegebühr wie folgt gewährt: beim Erhalt bis neun Monate vor dem Datum derAusstellung: 75% Reduktion; beim Erhalt bis sechs Monate vor der Ausstellung: 50% Reduktion; beim Erhalt bis drei Monate vor der Ausstellung: 25% Reduktion. Die restliche Gebühr bleibt geschuldet.
    Zieht der Aussteller seine Anmeldung weniger als drei Monate vor der Ausstellung zurück, bleibt die volle Teilnahmegebühr geschuldet.

5. Leistungen von Swiss Textiles
Mit der Übernahme der Organisation verpflichtet sich Swiss Textiles, dem Aussteller optimale Voraussetzungen für seine Messebeteiligung zu bieten. Im Preis für die Grundleistungen (Teilnahmegebühr) sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen inbegriffen:

  • Gemeinsame und eigene Standfläche, Standbau im Design der Dachmarke «Switzerland.»
  • Stand inkl. Seitenwände, Standbeschriftung mit Firmenlogo, Teppich, Grundbeleuchtung, Stromanschluss, gemeinsame Garderobe und Lagerraum (limitiert)
  • Tägliche Standreinigung und Abfallentsorgung, zentraler Wasseranschluss, Standbewachung
  • Allgemeines WLAN des Gemeinschaftsstandes, Ausstellerausweise und Namensschilder
  • Snacks und nicht‑alkoholische Getränke
  • Täglicher Lunch für das Standpersonal
  • Online‑Kommunikation und Standfoto (Swiss Textile kann frei über die Fotos verfügen)
  • Übernahme des obligatorischen Medienpakets
  • Projektleitung sowie organisatorische und administrative Vorbereitung sowie Abwicklung der Durchführung des Gemeinschaftsstands
  • Koordination mit Kooperationspartnern (Standbauer, Spediteur, Messeplatz usw.)
  • Terminüberwachung, Ausstellersitzung, Koordination Sammeltransporte mit Schweizer Abwicklung vor Ort, Standbegehung, Schlussbericht
  • Organisation vor Ort diverser Events für Aussteller/
  • Übernahme von 50 Prozent der Standpaketkosten

Nachstehende Sonderleistungen sind nicht im Teilnahmepreis inbegriffen und können beim Vertragsabschluss gegen Aufpreis individuell gebucht werden:

  • Individuelles WLAN auf eigenem Stand
  • Transport und Versicherung von Ausstellungsexponaten
  • Zusatzmobiliar sowie zusätzliche technische Anschlüsse (zusätzlich zu Stromanschluss)
  • Reise- und Unterkunftskosten
  • Alkoholische Getränke

6. Pflichten des Ausstellers

  • Die von der Messeleitung aufgestellten Richtlinien und Vorschriften sind für jeden Aussteller verbindlich. Das Hausrecht steht dem verantwortlichen Projektleiter von Swiss Textiles zu.
  • Die Gestaltung und der Betrieb der Fläche müssen sich dem Gesamtbild anpassen. Der Aussteller hat entsprechende Weisungen von Swiss Textiles oder der Messeleitung zu beachten.
  • Der Aussteller verpflichtet sich zur Fertigstellung des Messestandes bis zur Ausstellungseröffnung.
  • Vorführungen jeglicher Art und Spezialaktionen bedürfen der ausdrücklichen vorgängigen Genehmigung durch Swiss Textiles. Visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Stand- und Gangflächen sind unzulässig.
  • Der Abschluss von Haftpflicht-, Unfall-, Kranken, Sachschaden, Heimschaffungsversicherungen usw. ist Sache jedes Ausstellers.

7. Gewährleistung und Haftung

  • Swiss Textiles haftet nicht für verspätetes Eintreffen von Ausstellungsgütern, Diebstahl oder Beschädigung von Ausstellungsgütern und Effekten, Ereignisse höherer Gewalt, Beschlagnahmung durch Behörden usw.
  • Swiss Textiles schliesst die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die dem Aussteller durch dessen vertragswidriges Verhalten entstehen.
  • Falls die Durchführung der Messe oder des Gemeinschaftsstands aus unvorhergesehenen zwingenden Gründen nicht zustande kommt, trifft Swiss Textiles keine Verantwortung. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten für Grundleistungen werden den angemeldeten Ausstellern anteilsmässig verrechnet.
  • Swiss Textiles haftet gegenüber dem Aussteller nicht für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage oder Umgebung des Standes ergeben.
  • Swiss Textiles haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.

8. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB
Swiss Textiles kann diese AGB jederzeit einseitig ändern. Es gelten die jeweils aktuellen AGBs

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Zürich.

Swiss Textiles, Zürich, im Februar 2023

Swiss Textiles Jobplattform

1. Geltungsbereich

Swiss Textiles Textilverband Schweiz (nachfolgend Swiss Textiles) stellt eine Plattform für das Anbieten und Suchen von Stellen, sog. Online Jobplattform, www.swisstextiles.ch, zur Verfügung. Diese Online Jobplattform ist ausschliesslich dem Ausschreiben / den Gesuchen von Stellen mit Bezug zur Textil- und Bekleidungsbranche vorbehalten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB, regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Stellensuchenden, der Stellensuchenden bzw. dem Stellenanbieter, der Stellenanbieterin (nachfolgend «Nutzer, Nutzerin») und Swiss Textiles betreffend der auf dem Online Stellenmarktplatz von Swiss Textiles angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Swiss Textiles behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils verbindliche Fassung ist auf der Website einsehbar.

Mit der Nutzung unserer Online Jobplattform akzeptieren Sie unsere Bedingungen und Empfehlungen unverändert und vollumfänglich.

2. Vertragsabschluss

Mit dem Erfassen des Inserates durch den Nutzer, die Nutzerin kommt der Antrag zu einem Vertragsabschluss zustande. Swiss Textiles prüft innerhalb von einem Arbeitstag die gemachten Angaben auf Rechtmässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den Bezug zur Textil- und Bekleidungsbranche.

Sind die Angaben korrekt, so wird das Inserat durch Swiss Textiles online geschaltet und der Vertrag mit Swiss Textiles kommt unter Einbezug dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsgültig zustande. Je nach Nutzerkategorie wird mit der Aufschaltung eine Rechnung verschickt.

Swiss Textiles behält sich das Recht vor, ohne Begründung Anzeigen, die oben genannten Anforderungen nicht gerecht werden, nicht zu publizieren. Darüber hinaus behält sich Swiss Textiles vor, den Nutzer, die Nutzerin von weiteren Dienstleistungen von Swiss Textiles zu sperren.

Unzulässig sind insbesondere die folgenden Inhalte:

  • Unsittliche oder anstössige Stellenangebote, Werbemittel oder Profile;
  • mehrere in einer Publikation zusammengefasste Stellenangebote, Werbemittel oder Profile;
  • Stellenangebote mit falschem Stellentitel oder Inserateinhalt;
  • Stellenangebote für Schneeballsysteme, Heimarbeiten, Schenkkreise usw.;
  • Stellenangebote mit erotischem Inhalt oder für Escort Services;
  • Fort- und Weiterbildungsangebote;
  • Stellenangebote mit ungenügender Identität / Adressangaben, reinen Postfachadressen;
  • Nicht gendergerechte Stellenangebote, ausser dies lässt sich rechtfertigen

Jedes publizierte Stelleninserat muss sich auf eine tatsächlich zu besetzende Stelle beziehen. Sobald die Stelle besetzt ist, hat der Inserent, die Inserentin eine Meldung an Swiss Textiles zu machen, damit das Inserat von der Plattform genommen werden kann

3. Dauer der Publikation (Vertragsdauer) und Aufbewahrung von Daten

Die Dauer der Publikation beträgt sechs (6) Kalenderwochen (entspricht 42 Tagen), gerechnet ab dem Datum des Vertragsabschlusses.

Eine vorzeitige Kündigung durch den Nutzer, die Nutzerin ist ausgeschlossen. Insbesondere ist auch bei vorzeitiger Löschung von Stelleninseraten die volle Vergütung geschuldet und der Nutzer, die Nutzerin hat keinen Anspruch auf Rückvergütung bereits bezahlter Vergütungen.

Dasselbe gilt bei Löschungen oder Sperrungen, die von Swiss Textiles, gestützt auf diese AGB, veranlasst wurden.

Swiss Textiles ist nach Vertragsende nicht verpflichtet, die ihr zugestellten Daten und Unterlagen aufzubewahren oder an den Nutzer, die Nutzerin zu retournieren, sofern nicht ausdrücklich eine Aufbewahrung oder eine Retournierung vereinbart wurde.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Mitglieder:

Die Nutzung der Online Jobplattform - Meldung einer offenen Stelle (Stellenangebot) - ist für Mitglieder von Swiss Textiles kostenlos.

4.2 Dritte:

Nichtmitglieder haben für die Platzierung einer offenen Stelle (sog. Stellenangebot) eine Gebühr von CHF 250.-- (exkl. MWST) zu entrichten.

Stellengesuche sind für alle Nutzer und Nutzerinnen also auch für Dritte, kostenlos.

Swiss Textiles behält sich vor, die Preise entsprechend anzupassen.

4.3 Zahlungsbedingungen:

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Datum der Rechnungsstellung (bzw. ab elektronischem Versand der Rechnung).

Swiss Textiles hat das Recht, im Falle von nicht fristgerechter Zahlung – ohne vorgängige Mahnung - während einer laufenden Vertragsdauer das Inserat zu entfernen und den Nutzer, die Nutzerin für die weitere Nutzung der Online Jobplattform zu sperren. Haftung

Der Nutzer, die Nutzerin ist vollumfänglich für den Inhalt der übermittelten Daten verantwortlich. Sowohl Stellengesuche wie auch -angebote müssen einen Bezug zur Textil- und Bekleidungsbranche aufweisen. Swiss Textiles lehnt jegliche Haftung für von Nutzern eingegebene und publizierte Daten ab. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Anzeigen mit rechtswidrigem Inhalt zu veröffentlichen.

Der Nutzer stellt Swiss Textiles von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen und Swiss Textiles vollumfänglich schadlos zu halten.

4.4. Haftung:

Soweit im Machtbereich liegend bemüht sich Swiss Textiles um eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung. Swiss Textiles kann eine ununterbrochene und jederzeitige Verfügbarkeit des Online Stellenmarktplatzes nicht garantieren, da die Leistungserbringung über das Internet erfolgt und teilweise auf Informatiksystemen basiert, deren Betrieb nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Swiss Textiles haftet nicht für allfällige Betriebsunterbrüche und/oder technische Störungen und deren Auswirkungen. Die Haftung von Swiss Textiles beschränkt sich auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese AGB und die anderen Vertragsbestandteile sowie allfällige aus der im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Swiss Textiles und dem Nutzer, der Nutzerin entstehenden Streitigkeiten ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Swiss Textiles.

6. Diverses

Swiss Textiles behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit ohne Vorwarnung und Begründung zu ändern bzw. ganz oder teilweise einzustellen. Eine solche Änderung oder Einstellung des Leistungsangebots berechtigen die Nutzer nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegenüber Swiss Textiles. Swiss Textiles wird sich bei einer wesentlichen Änderung oder Einstellung des Leistungsangebots jedoch bemühen, dem Nutzer, der Nutzerin ein gleichwertiges Angebot zu unterbreiten.

Zürich, 1. September 2021