WAS BEDEUTEN DIE ÄNDERUNGEN IN DER MEHRWERTSTEUER FÜR MEIN GESCHÄFT?
Nachdem das Stimmvolk im September 2022 die Gesetzesänderung zur AHV angenommen hat, gilt seit diesem Jahr ein erhöhter Mehrwertsteuersatz. Unternehmen müssen ihre bestehenden Verträge mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern prüfen und die Preise allenfalls neu aushandeln.
Rechtsanwalt Rolf Hoppler von Graffenried AG Treuhand klärt Sie in seinem gut einstündigen Webinar praxisorientiert und fundiert über die Neuerungen und das Optimierungspotential des Mehrwertsteuerrechts auf. So können Sie Ihre Verträge noch vor der Finalisierung im 2. Quartal anpassen. Zudem behandelt er auch grenzüberschreitende Mehrwertsteuer-Fälle (Schweiz – EU). Dieses Thema ist immer wieder aktuell und daher eine gute Möglichkeit, um sich auf den aktuellsten Stand zu bringen.
Zur Erinnerung: Neu beträgt der Mehrwertsteuer-Normalsatz 8,1%, der Sondersatz für Beherbergungen 3,8% und für den reduzierten Satz gelten jetzt 2,6%.
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Begrüssung und Einführung
Neuerungen in der MwSt 2024
Grenzüberschreitende MwSt
Fragen
Von Graffenried AG Treuhand
Rechtsanwalt / MAS FH in Mehrwertsteuer / LL.M. VAT
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