Die überarbeitete EU-Entwaldungsverordnung will den europäischen Beitrag zur weltweiten Entwaldung reduzieren. Sie tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft und enthält umfassende Informationspflichten. Weil Textilunternehmen auf den ersten Blick nicht betroffen schienen, wurde die Verordnung weitgehend unbemerkt und ohne grosse Interventionen verabschiedet - zu Unrecht, wie sich nun zeigt: Obwohl die Verordnung Cellulosegarne und daraus hergestellte Produkte nicht direkt betrifft, hat die EU Kommission im letzten Schritt Verpackungen und Holzwaren für den Warenverkehr, beispielsweise Transport-Paletten, in die Anhänge aufgenommen, weshalb nun zahlreiche Unternehmen in den Geltungsbereich fallen.
Was bedeutet das für Sie? Ist auch Ihr Textil- und Bekleidungsunternehmen betroffen? Wie können Sie sich vorbereiten? Erfahren Sie mehr in unserem Webinar.
Einleitung
Entwaldungsverordnung und deren Folgen für die Textilbranche
Q&A
Elevate
Consultant
Elevate
Associate Director Advisory EMEA
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