EU-Verpackungsverordnung: Was gilt für mich?
Wer aus der Schweiz in die EU liefert, muss sich seit dem 12. August mit kniffligen Fragen auseinandersetzen. Etwa: Bin ich nun Erzeuger meiner Verpackung und gelte ich gleichzeitig als Hersteller? Oder trägt womöglich meine Kundin in der EU die Verantwortung für die Entsorgung?
Die neue EU-Verpackungsverordnung zieht weitrechende EPR-Pflichten für verpackte Sendungen an Geschäftskunden nach sich. Mit der Verordnung will die EU die Abfallmenge senken und das Recycling stärken.
Klarheit erhalten im Webinar
In einem einstündigen Webinar bringt Swiss Textiles gemeinsam mit den Compliance-Experten von BDO am 8. Oktober Licht in den Verpackungsdschungel.
Im Mittelpunkt stehen die zentralen Pflichten und Rollen, die Definition des Endabnehmers und weshalb dies relevant ist sowie die notwendige Anzahl an EPR-Bevollmächtigten in den EU-Mitgliedstaaten.
Unglückliches Vorgehen der EU-Kommission
Dass zurzeit Chaos herrscht, liegt auch am Vorgehen der EU-Kommission: Statt Klarheit zu schaffen, sorgte sie mit den kurzfristig veröffentlichten Q&A für Verwirrung. Und das bei Themen, die ohnehin schon komplex sind, wie etwa den Fragen nach Nachweispflichten und der Rollenverteilung.
(Ver-)packen wir’s gemeinsam an – jetzt anmelden!
Begrüssung
Björn von der Crone
Übersicht Pflichten PPWR mit Praxisbeispielen
Anand Nair & Annika Huber
Fragerunde
Björn Von der Crone
BDO AG
Sustainability Services, Experte Berichterstattung & Compliance
BDO AG
Sustainability Services, Expertin Klima & Umwelt
Der Anlass ist kostenlos.
Eine Registrierung online wird verlangt.
Anmeldeschluss ist der 05.10.2026
Webinar mit Microsoft TEAMS
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit einem Kalendereintrag. Einige Tage vor der Veranstaltung versenden wir den Zugangslink, den Sie auch im Kalendereintrag finden.
Kommunikation
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Swiss Textiles
Wirtschaftspolitik, Marktzugang
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