Das müssen Sie bei Ihren EU-Einfuhren künftig beachten
Wer in die EU verkauft, muss nächstes Jahr neue Einfuhrregeln beachten. Ab dem 1. März 2027 ändern die Anforderungen, und bisherige Erleichterungen fallen weg.
Damit sich unsere Mitglieder durch die neuen EU-Bestimmungen navigieren können, müssen sie wissen, wo sie die Listenregeln finden und für welche Waren unterschiedliche Regeln gelten. Swiss Textiles unterstützt sie am 9. Dezember mit einem einstündigen Webinar dabei. Marktzugangsexperte Björn Von der Crone leitet durch die wichtigsten Änderungen und beantwortet Fragen.
Das gilt neu für die Textil- und Bekleidungsbranche
Künftig müssen Unternehmen sowohl den nicht-präferenziellen als auch den allfälligen präferenziellen Warenursprung erfassen. Bei einem präferenziellen Warenursprung war dieser Schritt bislang nicht erforderlich.
Während die EU in ihren Ursprungsregeln meistens auf die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung verweist, gelten für die Textil- und Bekleidungsbranche vielfach spezielle Listenregeln, die den Ursprung definieren.
Swiss Textiles behält für Sie den Überblick und stellt die wichtigsten Punkte verständlich zusammen. Melden Sie sich jetzt an, damit Sie optimal vorbereitet sind.
Begrüssung
Björn von der Crone
Übersicht zu den Änderungen der EU
Björn von der Crone
Vergleich der Listenregeln
Björn von der Crone
Fragerunde
Björn von der Crone
Swiss Textiles
Wirtschaftspolitik, Marktzugang
T: +41 44 289 79 01
bjoern.vondercrone@swisstextiles.ch
Der Anlass ist kostenlos.
Eine Registrierung online wird verlangt.
Anmeldeschluss ist der 03.12.2026
Webinar mit Microsoft TEAMS
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit einem Kalendereintrag. Einige Tage vor der Veranstaltung versenden wir den Zugangslink, den Sie auch im Kalendereintrag finden.
Kommunikation
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