Björn von der Crone / az — 03.04.2025

Gestern hat US-Präsident Donald Trump die neusten Zölle bekanntgegeben. Diese variieren je nach Herkunftsland und wollen sich auf die Zölle des Handelspartners stützen. Was bedeutet der neuste Hammerschlag für die Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche? Swiss Textiles ordnet ein.

US-Handelspartner hielten am gestrigen sogenannten Befreiungstag kurz den Atem an, als Donald Trump an einer Pressekonferenz die neuesten Strafzölle verkündete. Der Auftritt war mit grosser Spannung erwartet worden. Welche Länder sind betroffen – und wie hoch fallen die Abgaben aus?

Katze aus dem Sack

Sämtliche Einfuhren werden mit einem zusätzlichen Zollsatz von zehn Prozent belegt. Diese Strafzölle treten am 5. April, Punkt Mitternacht, in Kraft. Darüber hinaus erheben die USA länderspezifische «Gegenzölle» (engl. reciprocal tariffs).

Die USA sind der fünfwichtigste Exportmarkt für Schweizer Textilien.

Auf Schweizer Ausfuhren fallen gemäss der Executive Order zusätzlich 31 Prozent an, auf jene aus der EU 20 Prozent. Auch zahlreiche weitere Länder sind von den neuen Massnahmen betroffen. Die zusätzlichen Abgaben treten am 9. April um Mitternacht in Kraft.

Ausgenommen sind bestimmte Warengruppen sowie einzelne Länder – etwa Pharmaprodukte oder Waren aus Kanada und Mexiko. In diesen beiden US-Nachbarstaaten gelten lediglich die bereits im Februar eingeführten Zölle im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Fentanyl-Handel.

Das noch grössere Nachsehen haben asiatische Länder.

Und was heisst das für unsere Branche?

Die Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche exportierte im vergangenen Jahr Textilien im Wert von 64 Millionen Schweizer Franken in die USA. Damit rangieren die Vereinigten Staaten auf Platz fünf der wichtigsten Absatzmärkte für Schweizer Textilien. Ihr Anteil an den Gesamtexporten beträgt sechs Prozent.

Im Bereich Bekleidung wurden Waren im Wert von 105 Millionen Franken in die USA verkauft – auch hier belegen die USA Rang fünf unter den bedeutendsten Abnehmern. Der Anteil an den Gesamtexporten liegt bei vier Prozent.

Noch stärker betroffen sind asiatische Länder: Auf deren Ausfuhren werden zum Teil deutlich höhere Zölle erhoben – für Vietnam etwa gelten Abgaben von bis zu 46 Prozent. Dabei gilt Asien als weltweit grösster Produktionsstandort für Textilien und Bekleidung.

Die neu eingeführten Zölle auf Schweizer Waren sind kaum nachvollziehbar.

Welcher Zollsatz gilt?

Für die Berechnung des Zollsatzes gelten die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln der USA. Je nach Herkunft der Waren werden die neuen Abgaben unterschiedlich berechnet. Für Textilien und Bekleidung kommen dabei spezifische Regelungen zur Anwendung – diese sind hier einsehbar.

Ein konkretes Fallbeispiel für Mitglieder ist im geschützten Mitgliederbereich verfügbar. Sobald der Ursprung der Waren feststeht, kann der entsprechende Zolltarif ermittelt werden. Dieser wird auf den FOB-Preis (Free on Board, gemäss Incoterms) der Waren aufgeschlagen.

Bei den oben erwähnten Zöllen handelt es sich um zusätzliche Strafzölle, die zum bisherigen Zollansatz hinzukommen.

Bloss: Seit dem 1. Januar 2024 gelten hierzulande gar keine Zölle mehr auf Industrieprodukte.

Die Schweiz muss handeln

Die neu eingeführten Zölle auf Schweizer Waren wirken kaum nachvollziehbar. Die US-Regierung rechtfertigt die Massnahme mit angeblich bestehenden Schweizer Zöllen in Höhe von 61 Prozent.

Doch seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz gar keine Zölle mehr auf Industrieprodukte. Darüber hinaus wird der bilaterale Warenhandelsüberschuss durch ein entsprechendes Defizit im Dienstleistungsbereich weitgehend ausgeglichen. Hinzu kommt: Laut Economiesuisse zählt die Schweiz zu den grössten Investoren in den USA.

Ob mit den gestrigen Ankündigungen der Zoll-Zenit vorerst erreicht ist, bleibt offen.

Swiss Textiles unterstützt Sie

Swiss Textiles fordert den Bundesrat daher auf, der US-Regierung unmissverständlich klarzumachen: Die Schweiz verfolgt keine protektionistische Politik – im Gegenteil, sie steht seit jeher für einen offenen und verlässlichen Welthandel ein.

Darüber hinaus ruft Swiss Textiles den Bundesrat dazu auf, die Beziehungen zu weiteren Handelspartnern zu stabilisieren. Insbesondere der Draht zur EU muss so rasch wie möglich verbessert werden. Gerade in unsicheren Zeiten wie diesen ist ein Abkommen im Rahmen der Bilateralen III von zentraler Bedeutung.

Ob mit den gestrigen Ankündigungen der Zoll-Zenit vorerst erreicht ist, bleibt offen. Wir halten Sie im Mitgliederbereich sowie über unsere Mitgliederinformationen regelmässig über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Swiss Textiles behält für Sie den Überblick und ordnet ein: Melden Sie sich gerne bei mir (Björn Von der Crone, bjoern.vondercrone@swisstextiles.ch).

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