Nach zähen Verhandlungen kam Mitte November zu einem Zoll-Deal zwischen der Schweiz und den USA. Endlich. Neu gelten pauschal 15 Prozent statt wie bisher zusätzlich 39 Prozent . Wie viele Branchen kann auch die Textil- und Bekleidungsbranche etwas aufatmen. Jetzt gelten gleich hohe Abgaben wie für die Konkurrentin EU. Gleichzeitig ist der Deal kein Grund zur übermässigen Freude, sondern der Startschuss für weitere stabilisierende Massnahmen.
Nach über drei Monaten unter Abgaben von 39 Prozent konnte die Schweiz einen Zoll-Deal mit den USA abschliessen. Die inländische Textil- und Bekleidungsbranche hatte eine Senkung bitter nötig. Die Exporte von Textilien brachen im dritten Quartal um über 30 Prozent ein, obgleich die Zölle erst am 7. August in Kraft traten.
Ausserdem drohte der Schweiz der Verlust des US-Markts, war doch die EU mit ihrem tieferen Zollsatz bislang besser gestellt. Nun gelten neu pauschal 15 Prozent oder der bestehende MFN-Tarif, der je nach dem etwas höher sein kann. Damit sind die Schweiz und die EU gleichgestellt.
Die Zölle treten rückwirkend per 14. November in Kraft. Unternehmen, welche in dieser Zeitspanne Zusatzzölle bezahlen mussten, können diese bei der jeweiligen Zollbehörde zurückfordern.
Entscheidend ist jetzt, dass der Deal möglichst bald in rechtsgültig wird. Bis es soweit ist, kann es noch etwas dauern. Denn beim Deal handelt es sich lediglich um eine rechtlich unverbindliche Vereinbarung, die in den kommenden Wochen in ein Abkommen überführt werden soll.
National- und Ständerat werden darüber diskutieren müssen. Da das internationale Abkommen dem fakultativen Referendum untersteht, könnten die neu gesenkten Zölle wieder erhöht bzw. eingeführt werden, sollte es das Stimmvolk ablehnen. Der parlamentarische Prozess dürfte mehrere Monate dauern.
Die Schweiz hat den USA im Gegenzug mehrere Massnahmen versprochen. So will sie Zölle auf ausgewählte US-Produkte aus dem Agrarbereich senken und 200 Milliarden US-Dollar in den kommenden drei Jahren investieren. Ausserdem sind in mehreren technischen Bereichen eine vertiefte Zusammenarbeit vorgesehen. Textilien und Bekleidung sind davon jedoch nicht speziell betroffen.
Die USA sind ein bedeutender Handelspartner. Die Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche verkaufte im vergangenen Jahr und – damit noch vor der Einführung der Strafzölle – Textilien im Wert von 64 Millionen Schweizer Franken in die USA.
Die Vereinigten Staaten waren damit auf Platz fünf der wichtigsten Absatzmärkte für Textilien. Ihr Anteil an den Gesamtexporten betrug sechs Prozent. In den ersten drei Quartalen nahm die Nachfrage jedoch um 15 Prozent ab – insbesondere in den Monaten August und September.
Im Bereich Bekleidung gingen Waren im Wert von 105 Millionen Franken in die USA – auch hier belegten die USA Rang fünf der bedeutendsten Abnehmerinnen. Der Anteil an den Gesamtexporten lag bei vier Prozent.
Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie schnell sich die Zollsituation ändern kann. Der ausgehandelte Deal ist rechtlich noch nicht bindend und muss zunächst durch das Parlament. Dort kann er abgelehnt werden. Ungewissheit schadet der Wirtschaft und dem Aussenhandel.
Aus diesem Grund muss der Bund dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stabilisiert werden. Dazu gehören:
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