Dieses Jahr will die EU-Kommission die Anhänge mit den Ausführungsbestimmungen veröffentlichen. Darin sind die Einzelheiten ihrer neuen EU-Textilstrategie festgehalten, die auch Mitglieder von Swiss Textiles betreffen. Viele wichtige Fragen sind ungeklärt. Die Spannung und Ungewissheit darum umso grösser.
Was die EU mit ihrem Green Deal in den kommenden Jahrzehnten erreichen will, ist gelinde ausgedrückt ehrgeizig. Ende 2019 gab die EU-Kommission bekannt, die zweitgrösste Volkswirtschaft der Welt bis 2050 klimaneutral machen zu wollen. Die EU soll folglich nur so viel Treibhausgas ausstossen, wie sie kompensieren kann.
Experten betrachten den Green Deal vor allem als ein milliardenschwere Investitions-, Gesetzes- und Strategiepaket, das praktisch alle Branchen im europäischen Binnenmarkt betrifft. Die Textilbranche im Besonderen.
Bis 2030 müssen sich sämtliche Textilerzeugnisse aus dem EU-Markt flicken lassen, aus Recyclingfasern bestehen, frei von gefährlichen Stoffen, langlebig sowie recyclebar sein und sozial und umweltverträglich hergestellt. So steht es in der so genannten «EU-Strategie für nachhaltige Textilien». Diese hat die EU im März 2022 veröffentlicht.
Sie hat nun begonnen, die Textilstrategie mit umfassenden Regulierungen umzusetzen. Unter anderem überarbeitet sie die EU-Ökodesignrichtlinie, die Textilkennzeichnungsverordnung, Vorschriften für unlauteren Wettbewerb («Greenwashing») und die Chemikaliengesetzgebung REACH.
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