Priska Gätzi — 18.03.2021

Das PEM-Übereinkommen nimmt die nächste Hürde. Nachdem der Nationalrat den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik bereits genehmigt hat, hat es ihm der Ständerat soeben gleichgetan.

Nach Ablauf der Referendumsfrist wird die Schweiz das revidierte Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen (PEM-Übereinkommen) ratifizieren können. Ein Inkrafttreten des Übereinkommens per September ist realistisch. Wir erkundigen uns bei Jasmin Schmid, weshalb dieses Dossier für die Textil- und Bekleidungsbranche wichtig ist.

Jasmin Schmid, können Sie erklären, um was es beim Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen geht?
Das PEM-Übereinkommen steht für das regionale Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Das klingt etwas kompliziert. Die meisten Freihandelsabkommen sind bilateral d.h. sie gelten nur zwischen zwei Staaten. Mit dem PEM-Übereinkommen hat man versucht, diverse bilaterale Freihandelsabkommen untereinander zu verknüpfen. Vereinfacht gesagt, geht es um eine erweiterte Freihandelszone, welche die EU, die EFTA, die Türkei, die Westbalkanländer wie bspw. Serbien und die Mittelmeeranrainerstaaten wie Jordanien, Marokko und Tunesien umfasst. Diese Staaten haben sich auf gemeinsame Regeln verständigt, unter denen Waren zollfrei zirkulieren dürfen. Das sind die sogenannten PEM-Präferenzursprungsregeln (nachstehend PEM-Ursprungsregeln), die nun revidiert wurden.

Warum ist der Entscheid des Schweizer Parlaments wichtig?
Die gegenwärtigen PEM-Ursprungsregeln hinken den technologischen Prozessen und Lieferketten ein halbes Jahrhundert hinterher. Ausgerechnet mit unserem wichtigsten Handelspartner, der EU, haben wir die restriktivsten Ursprungsregeln. Für Schweizer Textil- und Bekleidungsunternehmen bedeutet dies ein grosser Wettbewerbsnachteil insbesondere auf dem EU-Markt. Der Brexit und COVID-19 haben die Situation zusätzlich verschärft. Nach langjährigen und zähen Verhandlungen haben sich die PEM-Staaten nun endlich auf neue Regeln geeinigt, die durch die Parlamente der einzelnen Staaten genehmigt werden müssen. Das wäre bei uns somit geschafft.

Jasmin Schmid

Die gegenwärtigen PEM-Ursprungsregeln hinken den technologischen Prozessen und Lieferketten ein halbes Jahrhundert hinterher. Die Revision ist höchste Zeit, damit unsere Mitglieder keine weiteren Wettbewerbsnachteile mehr haben.

Was heisst das genau «restriktive Ursprungsregeln», können Sie das näher erläutern?
Ausschlaggebend ist bei den alten Regeln fast ausschliesslich die Herkunft der Garne. Kommen diese aus Fernost, gibt es keine Zollfreiheit. Ein Beispiel: Ein Veredelungsbetrieb in der Schweiz färbt Stoffe für eine EU-Weberei. Diese Weberei setzt neben griechischen Baumwollgarnen auch ein Polyestergarn aus China ein. Wenn dieses chinesische Garn über 10 Prozent am Gesamtgewicht des Gewebes ausmacht, kann die Weberei die Ursprungsregeln im Freihandelsabkommen Schweiz-EU nicht erfüllen und muss bei der Einfuhr des gefärbten Stoffs aus der Schweiz 7 Prozent Zoll bezahlen. Da lässt die EU-Weberei beim nächsten Mal ihre Stoffe vermutlich lieber in der EU als in der Schweiz veredeln.

Wieso nimmt diese europäische Weberei nicht einfach europäische Garne?
Das wird soweit möglich auch getan. Die Herstellung von textilen Vormaterialien hat sich in den letzten zwanzig Jahren aber stark nach Asien verlagert. Gut zwei Drittel der weltweiten Baumwoll- und Chemiefaserproduktion entfallen auf Asien. Die Unternehmen bekommen schlichtweg gewisse Qualitäten nicht mehr im PEM-Raum. Zudem sitzt ein wichtiger europäischer Garnlieferant in Grossbritannien. Durch den Brexit haben sämtliche Produkte, welche diese Garne enthalten für den EU-Markt keine Zollfreiheit mehr, wenn die Schweiz an der Lieferkette beteiligt ist.

Und welche Verbesserungen bringen die neuen PEM-Ursprungsregeln?
Das neue PEM-Übereinkommen bietet mehr Kombinationsmöglichkeiten und es wird dadurch einfacher, die Ursprungsregeln zu erfüllen. So verleiht z.B. Zwirnen in Kombination mit Weben den präferenziellen Ursprung. Ganz wichtig ist auch, dass die «bilaterale Vollkumulation» eingeführt wird. Heute können wir nicht gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern und -partnerinnen in der EU die Ursprungsregeln erfüllen. Neu kann ich im bilateralen grenzüberschreitenden Verkehr die Herstellungsschritte, welche Ursprung verleihen, addieren. So können Schweizer und EU-Unternehmen besser zusammenarbeiten.

Wird die befristete textile Zollaussetzung somit überflüssig?
Nein, im Gegenteil. In Kombination mit der bilateralen Vollkumulation hilft die Zollaussetzung auf textilen Vor- und Zwischenmaterialien erst recht. Nehmen wir wieder das Beispiel von oben: Die EU-Weberei verwebt also Garne aus Fernost für ihr Gewebe. In der Schweiz wird das Gewebe gefärbt und wieder in die EU ausgeführt. Bei der Einfuhr des Gewebes in die Schweiz hat die Ware noch keine Präferenz, da Weben alleine nicht ausreichend ist. Erst nachdem das Gewebe in der Schweiz gefärbt wurde, sind die Ursprungsregeln erfüllt. Bei der Einfuhr in die Schweiz würden also Zollkosten anfallen, hätten wir die Zollaussetzung nicht. Die textile Zollaussetzung ist die optimale Ergänzung für die bilaterale Vollkumulation.

Sie sprechen oben von langjährigen und zähen Verhandlungen. Wo lagen die grössten Hürden?
Am meisten Diskussion löste leider der Textil- und Bekleidungsbereich aus. Während die Staaten ausserhalb der EU und damit auch die Schweiz sehr liberale Ursprungsregeln forderten, wie z.B. Regeln auf Basis der Wertschöpfung, wehrte sich eine knappe Mehrheit der EU-Staaten dagegen. Natürlich gelten für letztere ganz andere Voraussetzungen. Ist eine Ware einmal in der EU, kann sie innerhalb von 27 Staaten frei zirkulieren. Ein Teil der EU-Mitglieder befürchtet, dass mit liberaleren Regeln asiatische Länder von der Zollfreiheit profitieren, indem ihre Waren auf Umwegen in die EU geleitet werden. Dass sich die textile Lieferkette auch unter den strengen PEM-Ursprungsregeln nach Asien verschoben hat, verkennen sie. Und selbstverständlich geht es auch darum, der Schweiz aufzuzeigen, was sie als Nicht-EU-Mitglied verpasst.

Inwiefern unterstützt Swiss Textiles seine Mitglieder bei der Umsetzung dieses neuen PEM-Übereinkommens?
Erst einmal setzen wir uns dafür ein, dass die noch offenen Punkte geklärt werden. Auch engagieren wir uns für eine möglichst liberale Interpretation der PEM-Ursprungsregeln bei der Schweizer Bundesverwaltung. Für die Mitglieder bieten wir konkrete Unterstützung. Einerseits in Form eines kostenlosen Webinars zu genau diesem Thema. Andererseits bieten wir den Mitgliedern firmenspezifische Schulungen kostenlos an. Wir verfügen intern über spezialisiertes Wissen im Bereich der Ursprungsregeln. Schliesslich tätigen wir für die Mitglieder auch Abklärungen, damit sie sich nicht exponieren müssen.

Vielen Dank für das Gespräch.

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