Gemeinsam mit Wirtschafts- und Konsumentenverbänden fordert Swiss Textiles den Bundesrat in einem Brief auf, gleich lange Spiesse zu schaffen. Insbesondere soll er auf die Beschwerde beim Seco reagieren, die die Verbände bereits im Mai platzierten. Darin verlangten sie, den Billig-Online-Marktplatz Temu offiziell abzumahnen und die Öffentlichkeit über die unlauteren Verhaltensweisen zu informieren.
In einem gemeinsamen Brief haben sich Wirtschafts- und Konsumentenverbände, denen sich auch Swiss Textiles angeschlossen hat, erneut an den Bundesrat gewendet. Sie fordern ihn auf, für gerechte Verhältnisse zu sorgen, wenn es um den Handel mit ausländischen Billigwaren aus dem Netz geht.
Gerade die beiden Billig-Online-Marktplätze Shein und Temu profitieren von Übervorteilungen. Denn: Diverse Schweizer Gesetze lassen sich nicht durchsetzen oder kommen nicht zur Anwendung.
So gelangt massenweise qualitativ minderwertige, riskante und oft giftige Ware legal in die Schweiz. Gerade in der Zeit des bevorstehenden Weihnachtsgeschäfts gilt die Sorge der Gesundheit von Kindern und der Fairness im Schweizer Handel.
Bereits im Mai haben sich die Verbände beim Seco über die Situation beschwert, die Unternehmen in der Schweiz nachweislich benachteiligt.
Konkret fordern diese vom Bundesrat:
Täglich erreichen die Schweiz bis zu 500’000 Pakete aus Asien. Viele enthalten nachweislich Produkte, die nicht den inländischen Sicherheitsstandards entsprechen. So zeigt eine Untersuchung des Spielwarenverbands, dass 15 von 18 auf Temu und Shein bestellten Spielwaren nicht verkehrsfähig wären. Auch europäische Tests alarmieren: Mehr als zwei Drittel der geprüften Spielwaren und Kleider weisen Sicherheitsmängel auf und enthalten gesundheitsgefährdende und verbotene Schadstoffe.
Die EU hat jene Gesetzeslücken in der Schweiz bereits gestopft, die bis 2021 noch offen waren. Dies, als die Marktüberwachungsverordnung in Kraft trat. Zudem nimmt der Digital Markets Act der EU grosse Plattformen in die Pflicht. Dadurch kann die EU heute Massnahmen gegen Plattformen wie Temu und Shein ergreifen: So hat die EU-Kommission mehrere Verstösse gegen den Digital Services Act festgestellt und Temu verpflichtet, innert einem Monat nachzubessern.
Dieses Signal aus Brüssel bestätigt die Dringlichkeit des Anliegens. Eine offizielle Abmahnung durch den Bundesrat würde die Schweizer Bevölkerung insbesondere vor dem Weihnachtsgeschäft auf die Gefahren solcher Online-Plattformen aufmerksam machen und verdeutlichen, dass der Konsumentenschutz ein zentrales Anliegen des Schweizer Marktes ist.
Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an den Bundesrat, die notwendigen rechtlichen Anpassungen umzusetzen. Es gilt, ein unmissverständliches Zeichen für den Konsumentenschutz und faire Wettbewerbsregeln zu setzen.
Vorsitzender der Geschäftsleitung
T: +41 44 289 79 31
peter.flueckiger@swisstextiles.ch
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