Seit heute befinden sie sich endlich in der Vernehmlassung: Der Bundesrat hat die ausgehandelten Verträge und die innenpolitische Umsetzung der Bilateralen III in die nächste Runde geschickt. Swiss Textiles wird die Verträge prüfen und sich bis zur Sommerpause dazu positionieren.
Vier Jahre nach dem Verhandlungsabbruch des Rahmenabkommens kommt wieder Bewegung in die Europapolitik. Heute Freitag, 13. Juni 2025, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den neuen bilateralen Verträgen eröffnet.
Die Bilateralen III sind ein entscheidender Schritt hin zu geregelten Beziehungen mit der EU. Für die Branche spielen dabei insbesondere die bestehenden Abkommen – wie das MRA sowie die Personenfreizügigkeit – eine zentrale Rolle.
MRA steht für Mutual Recognition Agreement, auf Deutsch Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. In der Schweiz geprüfte und zertifizierte technische Produkte können so direkt in den Markt der EU eingeführt werden, ohne dass sie diese erneut prüfen muss.
Beide Abkommen ermöglichen es den Unternehmen, ihre Textilmaschinen oder persönliche Schutzausrüstung unkompliziert in die EU zu liefern und ihren Bedarf an Fachkräften zu decken. Dasselbe gilt für die Vollassoziierung an Horizon Europa: Nur mit ihr bleibt die Branche innovativ und kann sich von der Konkurrenz abheben.
Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche.
Auf mehreren Hundert Seiten werden die bisherigen Binnenmarktabkommen aktualisiert, zwei neue Abkommen eingeführt, Kooperationen in verschiedenen Programmen definiert und die institutionellen Regeln festgelegt.
Mit der Veröffentlichung des Abkommens beginnt ein neues Kapitel – nachdem der Bundesrat bereits im vergangenen Dezember erste Informationen zum Verhandlungsabschluss publik gemacht hatte.
Das Rahmenabkommen bietet der Schweiz die Möglichkeit, weiterhin am Binnenmarkt teilzunehmen und gleichzeitig an ihrer Souveränität festzuhalten.
Zu den neuen Abkommen gehört das Stromabkommen, das die Stromstabilität sicherstellen soll. Mit den institutionellen Elementen wiederum sollen Streitigkeiten künftig vor einem Schiedsgericht verhandelt werden können. Damit verbessert sich die Lage für die Schweiz erheblich. Denn: Aktuell gilt das Recht des Stärkeren.
In den Faktenblättern legt der Bundesrat übersichtlich dar, wie die verhandelten Verträge ausgestaltet sind – es sind also keine Überraschungen zu erwarten. Gleichzeitig haben sich die Sozialpartner auf eine gemeinsame innenpolitische Lösung zum Lohnschutz geeinigt, die aus 14 Massnahmen besteht. Auch diese Verhandlungslösung wird in die Vernehmlassung gegeben. Sowohl aussen- als auch innenpolitisch bietet sie der Schweiz insgesamt deutlich mehr Vorteile als Nachteile.
In einem nächsten Schritt wird Swiss Textiles die verhandelten Verträge innerhalb einer Arbeitsgruppe prüfen und sich noch vor der Sommerpause dazu positionieren. Bis Oktober wird der Verband zudem eine ausführliche Vernehmlassungsantwort beim EDA einreichen.
Das Rahmenabkommen bietet der Schweiz die Möglichkeit, weiterhin am Binnenmarkt teilzunehmen und gleichzeitig an ihrer Souveränität festzuhalten.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden – im Dossier zu den bilateralen Verträgen und den geregelten Beziehungen zur EU auf unserer Webseite.
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