Björn Von der Crone — 06.03.2026

Neue Zölle, Deal-Abschluss, Gerichtsurteil: Die Abgaben aus den USA halten die Schweizer Wirtschaft weiterhin in Atem. Swiss Textiles ordnet ein.

Der 24. Februar 2026 markiert das neuste Kapitel im Zoll-Krimi mit den USA: Nachdem wenige Tage zuvor der US Supreme Court die bisherigen Zölle als illegal befunden hat, hat die US-Regierung nun neue Zölle eingeführt.

Hilfe bei der Rückforderung

Ab sofort gelten wieder die allgemeinen Zusatzzölle in der Höhe von zehn Prozent. Diese kommen zum bestehenden MFN-Zollsatz hinzu. Länderspezifische Abgaben sind demnach wieder Geschichte.

Ausgenommen sind nur die Waren, welche in Annex II aufgeführt sind. Textilien und Bekleidung gehören nicht dazu.

Unternehmen, welche die zu viel gezahlten Zölle zurückfordern möchten, können das über das elektronische ACH-Refund-Verfahren der US Zollbehörden CBP tun. Unser Partner Switzerland Global Enterprise bietet hier eine Übersicht zum Prozess.

Die neuen Zölle im Detail

Im Vergleich zum im November ausgehandelten Deal sind Schweizer Produkte im Durchschnitt schlechter gestellt. Während ursprünglich 15 Prozent als Obergrenze galten, sind die neuen Zölle gerade für Textilien und Bekleidung tendenziell höher. Denn die bestehenden MFN-Zölle liegen über fünf Prozent – die neusten zehn Prozent werden dazugerechnet.

Sie gelten während 150 Tagen. Anschliessend stimmt der US-Kongress über eine Fortsetzung ab. Unabhängig des Ausgangs ist aber zu erwarten, dass die Zölle in irgendeiner Form bestehen bleiben.

Warum weiterverhandelt werden muss

Entscheidend ist darum, die Verhandlungen fortzuführen und eine Einigung zu erreichen. So, wie es der Bundesrat derzeit plant. Swiss Textiles begrüsst dieses Vorgehen.

Ein Abkommen könnte die dringend benötigte Planungssicherheit bieten. Insbesondere für den Fall dass die US-Regierung wieder auf länderspezifische Zölle umschwenken sollte.

Mehr zum Thema: USA: Das bringt der Zoll-Deal der Textilbranche

Swiss Textiles beobachtet die Lage weiterhin und steht seinen Mitgliedern beratend zur Seite.

Diskutieren Sie mit

Um zu kommentieren, müssen Sie ein registriertes Mitglied sein

Artikel zum Thema