Swiss Textiles — 29.01.2026

Nach Appellen an den Bundesrat fordern Swiss Textiles und Verbündete vom Nationalrat nun endlich gleiche Regeln für ausländische Onlineshops. Zusammen mit Händlern und Konsumentenschützern reichte er vor der kommenden Frühlingssession einen Brief ein.

Billig-Online-Marktplätze Shein und Temu profitieren weiterhin von Übervorteilungen. Diverse Schweizer Gesetze lassen sich bei ausländischen Anbietern im Netz nicht durchsetzen oder kommen nicht zur Anwendung. Während sich Unternehmen in der Schweiz an die Gesetze halten müssen. Im Fokus stehen der gerechte Wettbewerb zum einen – Konsumentenschutz und Nachhaltigkeit zu anderen. Täglich gelangen massenweise qualitativ minderwertige, riskante und oft giftige Ware legal in die Schweiz.

Swiss Textiles hat den Nationalrat mit weiteren Verbänden und Konsumentenschutzorganisationen in einem offenen Brief nun aufgerufen, sich in den kommenden Sessionen für gleich lange Spiesse einzusetzen.

Nicht das erste Schreiben an die Behörden

Bereits im November 2024 hat sich Swiss Textiles mit den Wirtschafts- und Konsumentenverbänden in einem Brief an den Bundesrat gewendet.

Sie fordern:

  • Keine Umgehung über Direktversände mehr: Gesetze zur Produktesicherheit und des Lebensmittelgesetzes müssen angepasst werden, sodass sie auch für privat importierte Ware gelten. Es geht um die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten.
  • Mehrwertsteuer im Auge behalten: Seit über einem Jahr gilt die neue Plattformbesteuerung (MWSTG) für ausländische Onlinemarktplätze. Die Eidgenössische Steuerverwaltung soll die Einhaltung sicherstellen sowie allfällige Schlupflöcher aufdecken und melden.
  • Den Zoll und kantonale Lebensmittelinspektorate stärken: Die Menge an Kleinsendungen aus dem Ausland überfordert Kontrollen an den Grenzen. Der Bund muss sie entlasten, was nötigenfalls über eine Abgabe für jedes eingeführte Paket finanziert werden soll.
  • Umweltschutzgesetz einhalten: Missstände von Arbeits- und Umweltstandards lassen sich derzeit kaum kontrollieren. Ausländische Marktplätze sollen wie ihre Mitstreiter in der Schweiz Verantwortung übernehmen. Darum müssen auch für sie die neuen Vorgaben des Umweltschutzgesetzes zur Kreislaufwirtschaft (EPR-Lösungen) gelten.
  • Sitzpflicht: Behörden sollen grosse Online-Händler mit Sitz im Ausland leicht erreichen und zur Not belangen können – deswegen braucht es eine Rechtsvertretung in der Schweiz.

Bis zu einer halben Million Pakete aus Asien

Täglich erreichen die Schweiz bis zu 500’000 Pakete aus Asien. Viele enthalten nachweislich Produkte, die nicht den inländischen Sicherheitsstandards entsprechen. So zeigte eine Untersuchung des Spielwarenverbands 2023, dass 15 von 18 Spielwaren, die auf Temu und Shein verkauft wurden, nicht verkehrsfähig wären.

Der Bund hat ebenfalls Kontrollen durchgeführt und ist zu einem ähnlichen Resultat gekommen. Genauso wie europäische Tests: Mehr als zwei Drittel der geprüften Spielwaren und Kleider weisen Sicherheitsmängel auf und enthalten gesundheitsgefährdende und verbotene Schadstoffe.

EU hat längst gehandelt

Die EU hat jene Gesetzeslücken in der Schweiz gestopft, als damals die Marktüberwachungsverordnung in Kraft trat. Zudem nimmt der Digital Markets Act der EU grosse Plattformen in die Pflicht. Dadurch kann die EU heute Massnahmen gegen Plattformen wie Temu und Shein ergreifen. Die EU-Kommission stellte mehrere Verstösse gegen den Digital Services Act fest und verpflichtete Temu, innert einem Monat nachzubessern.

Die Produkte der Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche zeichnen sich durch Qualität und Langlebigkeit aus. Sie verfolgen eine andere Strategie als die Waren der chinesischen Direktanbieter. Der Konkurrenz müssen sich Branche und Unternehmen stellen. Das ist freier Wettbewerb. Für sämtliche Markteilnehmenden müssen jedoch dieselben Regeln gelten. Darum sind für Swiss Textiles gleich lange Spiesse für alle zentral.

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