Mirjam Matti Gähwiler — 25.09.2026

Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Vorschriften gegen Greenwashing. Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen in der Werbung und auf Produkten nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel und Klimaversprechen werden stärker unter die Lupe genommen.

Grundlage ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie – kurz für «Empowering Consumers for the Green Transition». Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen und ihnen ermöglichen, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen.

Für die Textil- und Bekleidungsbranche ist dies besonders relevant: Nachhaltigkeitsaussagen finden sich heute auf Etiketten, Verpackungen, in Online-Shops und in der Werbung. Und die neuen Regeln betreffen auch Schweizer Unternehmen, wenn sie ihre Produkte auf dem EU-Markt anbieten.

Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass die Farbe Grün auf einem Anhängeetikett nicht mehr ohne Weiteres als impliziter Hinweis auf besondere Nachhaltigkeit verwendet werden darf. Auch Nachhaltigkeitslabels oder Gütesiegel, die von den Marken selbst geschaffen wurden – wie etwa «H&M Conscious» –, sind künftig nicht mehr zulässig, sofern sie nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen. Zudem müssen Nachhaltigkeitsaussagen präziser und nachvollziehbarer sein: Anstatt ein Produkt beispielsweise pauschal als „Bio“ zu bezeichnen, muss klar sein, worauf sich diese Aussage bezieht und worauf sie basiert – etwa durch ein anerkanntes Zertifikat wie GOTS oder eine entsprechend konkrete Erläuterung.

Grundsätzlich sind Nachhaltigkeitsaussagen weiterhin möglich – doch die Anforderungen werden deutlich strenger. Allgemeine Umweltaussagen dürfen nicht einfach für sich stehen. Unternehmen müssen genau prüfen, was sie kommunizieren und ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Swiss Textiles hat seine Mitgliedsunternehmen daher frühzeitig über die neuen Anforderungen informiert und sie gemeinsam mit einer spezialisierten Rechtsanwältin in der praktischen Umsetzung geschult.

WAS GILT AB WANN?

Die EmpCo-Richtlinie ist seit März 2024 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten mussten die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Ab dem 27. September 2026 sind die neuen Regeln anzuwenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Swiss Textiles begrüsst grundsätzlich, dass irreführende Nachhaltigkeitsaussagen und Greenwashing eingedämmt werden. Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation liegt im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten – und jener Unternehmen, die tatsächlich in nachhaltigere Materialien, Prozesse und Geschäftsmodelle investieren.

Weitere Auskünfte

Anna Vetsch

Anna Vetsch

Nachhaltigkeit
T: +41 44 289 79 14
anna.vetsch@swisstextiles.ch

Artikel zum Thema