Swissness ist für die Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal. Die Geschäftsmodelle und Wertschöpfungskreisläufe unserer Mitglieder sind vielfältig: Während einige Unternehmen in der Schweiz produzieren und ihre Produkte als «Swiss Made» kennzeichnen, entstehen bei anderen wesentliche Teile der Schweizer Wertschöpfung durch Forschung, Entwicklung, Engineering oder Design.
Swiss Textiles will «Swiss Made» schützen und gleichzeitig die Swissness zeitgemäss ergänzen. Wo die Schweizer Wertschöpfung vollständig durch Forschung, Entwicklung, Engineering oder Design entsteht, soll dies auch sichtbar gemacht werden können. Dies entspricht der Realität der Schweizer Wirtschaft, in der Wissen, Innovation und hochqualifizierte Tätigkeiten einen immer wichtigeren Teil der Wertschöpfung ausmachen.
Für Unternehmen, die in der Schweiz produzieren, ist „Swiss Made“ ein bedeutendes Qualitäts- und Herkunftsversprechen. Swiss Textiles unterstützt daher ausdrücklich die Beibehaltung der bestehenden «Swiss Made»-Regelung und setzt sich unter anderem im Rahmen von «Swissness Enforcement» dafür ein, dass deren Glaubwürdigkeit und Wert in der Schweiz und weltweit verteidigt und erhalten bleiben.
Die Schweiz gehört zu den führenden Innovations- und Forschungsstandorten. Auch in unserer Branche werden hier neue Materialien und Technologien erforscht, Produkte entwickelt, technische Lösungen konzipiert und Textilien entworfen – selbst wenn die anschließende industrielle Fertigung teilweise im Ausland erfolgt.
Diese Form der Wertschöpfung konnte bislang nur eingeschränkt mit der Schweiz in Verbindung gebracht werden. Swiss Textiles begrüsst daher die Praxisänderung des IGE, wonach das Schweizerkreuz in Verbindung mit einer spezifischen Tätigkeitsangabe wie «Swiss Design» oder «Swiss Engineering» verwendet werden kann, sofern diese vollständig in der Schweiz ausgeführt wird.
Eine aktuelle Umfrage, die Swiss Textiles diesen Sommer unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat, zeigt, dass eine Mehrheit der befragten Unternehmen die Praxisänderung sowohl als Chance für die Schweizer Wirtschaft als auch für die Textilbranche und das eigene Unternehmen betrachtet. Die Ergebnisse zeigen zudem: „Swissness“ entsteht für unsere Mitglieder nicht allein durch industrielle Produktion. Forschung und Entwicklung, industrielle Fertigung und Design werden nahezu gleichermassen als Ausdruck der Schweizer Wertschöpfung verstanden.
Wer bisher nicht „SWISS“ auf sein Produkt schreiben durfte, darf auch künftig kein Schweizerkreuz darauf anbringen. Wer die Voraussetzungen für „SWISS“ bereits heute erfüllt, kann neu auch das Schweizerkreuz verwenden.
Für Swiss Textiles stehen diese beiden Anliegen nicht im Widerspruch zueinander. Die Änderung der Praxis erweitert nicht den Kreis der Unternehmen, die ihre Produkte mit einem Schweizer Herkunftshinweis kennzeichnen dürfen: Wer bisher nicht „SWISS“ auf sein Produkt schreiben durfte, darf auch künftig kein Schweizerkreuz darauf anbringen. Wer die Voraussetzungen für „SWISS“ bereits heute erfüllt, kann nun auch das Schweizerkreuz verwenden.
Wo ein Produkt die Voraussetzungen für «Swiss Made» erfüllt, soll diese Herkunftsbezeichnung geschützt und gestärkt werden. Wo spezifische Schweizer Wertschöpfung in Forschung, Entwicklung, Engineering oder Design entsteht, soll auch diese sichtbar gemacht werden können.
Gleichzeitig braucht es klare Regeln. Für unsere Mitglieder sind Rechtssicherheit und ein wirksamer Schutz vor Missbrauch von zentraler Bedeutung. Schweizer Herkunftsangaben müssen auf tatsächlich in der Schweiz erbrachter Wertschöpfung beruhen.
So bleibt die «Swissness» glaubwürdig – und spiegelt gleichzeitig wider, was die Schweizer Wirtschaft heute und in Zukunft auszeichnet.
Die Praxisänderung des IGE ist politisch umstritten. Es wurden bereits verschiedene politische Vorstösse eingereicht, mit dem Ziel, die neue Praxis auf Gesetzesebene wieder einzuschränken bzw. zu verhindern, darunter die Motion 26.3629 Regazzi.
Swiss Textiles wendet sich aus den genannten Gründen gegen solche Bestrebungen. Wir sind überzeugt, dass die Praxisänderung die bestehende Swiss-Made-Regelung sinnvoll ergänzt und der heutigen Realität der Schweizer Wirtschaft besser Rechnung trägt.
Swiss Textiles wird den politischen Prozess entsprechend begleiten und sich für eine Lösung einsetzen, die «Swiss Made» schützt und gleichzeitig die Schweizer Wertschöpfung in ihrer heutigen Vielfalt sichtbar macht.
Vorsitzender der Geschäftsleitung
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Swiss Textiles
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T: +41 44 289 79 35
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